Das sog. „Paket für bezahlbares Wohnen Bauen und Wohnen“ plant, künftig ein Bestellerprinzip für Immobilienmakler einzuführen. Die SPD lässt damit wohl über Umwege eine Forderung der JUSOs aus den 70ziger Jahren „Makler abschaffen“ wieder aus der Mottenkiste ins aktuelle Politische Geschehen als „DIE MUSTERLÖSUNG“ für preiswertes Mieten zaubern. Dabei haben Immobilienmakler –anders als der Gesetzgeber – bekanntlich leider nicht die Möglichkeit, preiswerten Wohnraum durch Bauland-Neuausweisung oder Förderung des Neubaus von Mietshäusern  zu schaffen.

Während Makler in Abwanderungsregionen im Ruhrgebiet oder bei Wohnungsleerständen in den neuen Bundesländern seit Jahren sowieso von den Vermietern bezahlt werden, ist es in Ballungszentren wie München, Hamburg oder neuerdings durch den starken Zuzug nach Berlin üblich, dass der Mieter die Maklerprovision bezahlt.

Erinnert man sich an die Wahlkampfplakate und Forderungen der Politiker aus den Jahren 2013 und 2014, so waren fast alle Parteien für preiswertes Mietwohnen. Die Ausweitung des Angebotes, also die Förderung des Wohnungsneubaus als probates Mittel dafür, haben allerdings meist nur die kleineren Randparteien gefordert.

Vertriebskosten sind unbeliebt – egal wer diese trägt

Vermittlungsprovisionen sind transparent und damit unbeliebt bei jedem, der diese bezahlen soll. Analog der Forderung „Freibier für alle“, findet die Abschaffung der Maklerprovision natürlich flächendeckende Zustimmung bei Mietern und war als Wahlkampfthema bestens geeignet.

Während es bei Immobilienverkäufen ohne weiteres möglich ist, die Vermarktungskosten in den Preis einzukalkulieren (also nochmals preistreibend zu wirken) ist es naturgemäß nicht möglich, die Vermietungscourtage in die Miete einzupreisen.

Allerdings ist der käuferprovisionsfreie Kauf auch mit Nachteilen für die Erwerber verbunden. So sind im Regelfall die Kosten des Notars, Grundbuchamtes und auch die permanent steigende Grunderwerbssteuer prozentual abhängig vom Kaufpreis und damit zahlt der Käufer geringfügig mehr.

Mietsuchende sind intelligent und entscheiden frei, ob sie Angebote mit oder ohne Makler auswählen

Das Bestellerprinzip in dem bisherigen Gesetzesentwurf (bis Juli 2014) leugnet, dass Wohnungssuchende von sich aus auf Immobilienmakler zugehen wollen oder werden, um sich eine passende Immobilie suchen zu lassen. Fragen Miet- oder Kaufinteressenten bei ihrer Suche bei einem Immobilienmakler an, so wissen sie,  dass für eine Vermittlungsleistung einer Wohnung oder eines Hauses im Erfolgsfall auch Provision zu zahlen ist.

Wer auf der Suche nach provisionsfreien Angeboten ist, wird im Internet oder bei Wohnungsgenossenschaft ohne weiteres fündig. Oftmals nur nicht in jeder Lage bei jeder Wunschimmobilie.

Wir leben in einem Staat, der bisher Vertragsfreiheit ermöglicht und unterstützen deshalb auch die Initiative von Immowelt http://news.immowelt.de/tipps-fuer-makler/artikel/2065-makler-sagen-nein-zum-bestellerprinzip.html

Derzeit und auch künftig wollen wir frei mit Eigentümern, Mietern und Käufern Provisionsverträge für Verkäufe und Vermietungen mit Suchaufträgen, Aussen- oder Innenprovision schliessen dürfen, ganz wie es bei jeweiligen Objekt und dem jeweiligen Marktverhältnissen passt.

Und um nun der Textüberschrift auch einen Sinn zu geben:

Verschlafene Wohnungsbaupolitik, Abbau von Eigenheimzulagen, starker Zuzug in Ballungsräume oder Versäumnisse in der Förderung des sozialen Wohnungsbaus und auch die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise haben den Wohnungsmangel und damit die steigenden Mieten herbeigeführt. Und dafür sind polemisch gesprochen für manchen „nur die Makler verantwortlich“. Wenn die Realität denn so einfach wäre…

 

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Horst Wettig

Geschäftsführer bei Happy Immo GmbH
Als Inhaber der Happy Immo GmbH berichte ich hier im Blog von den neuesten Trends im Münchner Immobilienmarkt und gebe (Hintergrund-)Informationen zum Vermieten und Verkaufen von Immobilien.