Analog einer gerichtlichen Versteigerung, bei der im Regelfall eine Innenbesichtigung einer Wohnung bzw. des Hauses vor der Versteigerung nicht möglich ist, stellt sich für einen Immobilienmakler manchmal die Herausforderung seitens eines Immobilieneigentümers, ob ein „normaler“ Verkauf auch ohne Innenbesichtigung möglich ist.
Kunden der Happy Immo GmbH in Oberhaching können diese Frage mit einem klaren „JA“ beantworten. Gelegentlich erhalten wir einen Verkaufsauftrag, bei dem der Mieter oder Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses die Besichtigung vor Ort, konkret: eine Innenbesichtigung verweigert. Es ist zwar nicht einfach, aber möglich und die Happy Immo GmbH hat nachweislich Erfahrung im Verkauf von Immobilien, bei denen der Mieter weder den Vermieter noch Interessenten in die Wohnung lässt.

Besichtigungsrecht des Vermieters – wann darf ein Vermieter seine Immobilie betreten?

Das Besichtigungsrecht für Kaufinteressenten und den Immobilieneigentümer zur Überprüfung des Immobilienzustandes ist an sich in den Mietverträgen vereinbart. Selbst Mietervereine sehen eine klare Pflicht für den Mieter, mindestens 3 mal im Monat eine Besichtigung zu ermöglichen. Und dies üblicherweise in den Abendstunden unter der Woche bzw. am Samstag und natürlich jeweils nur nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung und Terminabsprache unter Berücksichtigung der persönlichen Belange des Mieters (z.B. Schichtarbeiter, Wochenendheimfahrer, kleine Kinder usw.).

Mieter lassen Besichtigungen nicht zu – trotz der Besichtigungspflicht

Manche Mieter verweigern dem Hauseigentümer eine Aussen- und Innen-Besichtigung (z.B. durch Verbauung des Gartens bei einem Reihenhaus) der Immobilie für kaufwillige Interessenten. Sei es, um eigene Verkaufspreisvorstellungen durchzusetzen oder schlichtweg, um den Verkauf der Immobilie zu blockieren. Teilweise können auch Angst vor Eigenbedarfskündigung oder Mieterhöhungen durch den künftigen Käufer die Ursache sein.

Ein Schadenersatz für diese Verweigerungshaltung kann dem Mieter drohen. Jedoch wird nicht jede Klage Erfolg versprechen, beispielsweise bei einem sozial schwachen Mieter ist wohl kaum etwas zu holen. Das deutsche Recht entspricht in Härtefällen eher dem Mieter- als dem Vermieterinteresse.

Scheitert nun der Immobilienverkauf ?

Nein, den die Happy Immo GmbH hat die Lösung – Verkauf an professionelle Investoren, die „wissen was Sache ist“. Gleichzeitig wird der Verkäufer vor Haftungen aus der fehlenden Besichtigung im Kaufvertrag absichert.

So funktioniert dies:

  1. Saubere und klare Dokumentation der Immobilie
  2. Ehrliche Beantwortung aller Baumängel und eventueller weiterer Probleme
  3. komplette Schriftverkehrsdokumentation
  4. Verkauf nicht an Immobilienlaien, sondern ausschließlich an Käufer mit profundem Mietrechtswissen und Immobilien Knowhow bzw. Kontakten zur guten Mietrechtsanwälten

 

Regional können wir für Sie in München, dem Landkreis Ebersberg, Miesbach und Rosenheim tätig sein, insbesondere neben der Landeshauptstadt in folgenden Gemeinden: Aschheim, Aying, Baldham, Brunnthal, Deisenhofen, Feldkirchen, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Kirchheim, Oberhaching, Otterfing, Ottobrunn, Putzbrunn, Pullach, Riemerling, Neubiberg, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterhaching, Vaterstetten

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Horst Wettig

Geschäftsführer bei Happy Immo GmbH
Als Inhaber der Happy Immo GmbH berichte ich hier im Blog von den neuesten Trends im Münchner Immobilienmarkt und gebe (Hintergrund-)Informationen zum Vermieten und Verkaufen von Immobilien.