Die Immobilienpreise in Deutschland sind seit 2010 in Großstädten wie München, Hamburg oder Berlin oftmals um mehr als 50 % gestiegen. Wer nicht bei einem Bauträger eine Neubauwohnung erwerben mag, sondern lieber in einer gesuchten Wohngegend auf der Suche nach der perfekten Dachgeschoßwohnung mit 3 Meter hohen Wänden, Stuck und historischen Parkettboden investieren möchte, findet oftmals bei der Wohnungssuche keine fixen Kaufpreise mehr vor. Das neue „Zauberwort“ der Verkäufer und Makler heißt: Bieterverfahren.
Was ist das Bieterverfahren?
Beim Bieterverfahren für Immobilien handelt es sich um eine relativ neue und vielen noch unbekannte Art der modernen und professionellen Immobilienvermarktung. Gerade bei einer großen Nachfrage in leergekauften Immobilienmärkten ist es das ideale Instrument für einen schnellen Immobilienverkauf zum Höchstpreis.
Die große Käufernachfrage trifft auf ein überschaubares Angebot an interessanten Angeboten mit teils massiv steigenden Preisen.
Können Käufer hiervon profitieren?
Für ernsthafte und entscheidungsfreudige Kaufinteressenten mit Marktkenntnis und einer vorabgeprüften Finanzierung bietet das Bieterverfahren eine Chance, innerhalb kürzester Zeit und ohne sehr langwierige Verhandlungen die Wunschimmobilie auf Marktpreisniveau erwerben zu können. Wer hingegen erst am Beginn der Immobiliensuche ist oder noch keine Finanzierungsgespräche mit seiner Bank geführt hat, wird hier im Regelfall nicht zum Zug kommen.
Gibt es Vorteile für den Verkäufer?
Verkäufer einer Immobilie nutzen das Bieterverfahren, um innerhalb kurzer Zeit wirklich den aktuellen und bestmöglich erzielbaren Marktpreis zu bekommen. Oftmals sind Immobilienbesitzer von ausserhalb oder Erbengemeinschaften unsicher über den aktuellen Wert ihres Vermögens.
Gerade wenn mehrere Interessenten „heiß“ auf das Grundstück oder Haus sind, können sich die Verkäufer über die erzielten Preise freuen. Allerdings werden die Käufer immer nur den Maximalbetrag bieten, den ihnen diese Immobilie auch wirklich wert ist.
Ist das Bieterverfahren eine Versteigerung ?
Nein, nur Gerichte und öffentlich zugelassene Auktionatoren dürfen in Deutschland Immobilien versteigern. Oftmals geht einer Versteigerung eine finanzieller Not voraus.
Das Bieterverfahren hingegen ist jedermann erlaubt, sollte aber von einem erfahrenen Immobilienmakler betreut und organisiert werden. Nach Abschluss des Bieterverfahrens wird der notarielle Kaufvertrag für die Immobilie bei einem Notar geschlossen.
Ist jede Immobilie hierfür geeignet?
So gut wie alle Wohn- und Gewerbeobjekte (Wohnungen, Häuser oder Grundstücke) lassen sich im Bieterverfahren vermarkten. Natürlich sind den Interessenten alle relevanten Verkaufsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Nur wenn klare Transparenz herrscht und alle Eigenschaften der Immobilie offen liegen, sind ernsthafte Gebote zu erwarten.
„Dachgeschoßwohnungen in Schwabing oder ein Grundstück mit einer renovierungsbedürftigen Villa in Grünwald locken erfahrungsgemäß viele zahlungskräftige Bieter an“ äußert Helmut Gruber von www.altbau-muenchen.de auf Nachfrage.
Ablauf und Bewerbung
Die Immobilie wird mit Hinweis auf das Bieterverfahren beworben. Oftmals wird ein Mindest- oder Startpreis angegeben und auf den rechtlich nötigen Eigentümervorbehalt hingewiesen.
Innerhalb einer festgelegten Frist legen die Interessenten ihre Gebote vor. Letztendlich entscheiden die Verkäufer, ob sie das höchste Gebot annehmen oder weiterverhandeln.
So können Käufer rasch sich an Ihrer neuen Immobilie erfreuen. Die Verkäufer hingegen wissen, nicht zu günstig verkauft zu haben.
Horst Wettig
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