Der Volksmund behauptet gerne, dass Immobilien bei gerichtlichen Versteigerungen gerne zum Schnäppchenpreis zu kaufen sind. In manchen Regionen Niederbayerns, Abwanderungsstädten im Ruhrgebiet oder bei Ost-Immobilien in C-Lagen mag dies unverändert gelten.

Lassen sich bei Versteigerungen Immobilien stets zu Schnäppchenpreisen kaufen? Gilt dies auch für München?

Betrachten wir die Anzahl der Versteigerungen:

Die Gesamtzahl aller „gerichtlichen Hammerschwünge zum erfolgreichen Eigentümerwechsel“ betrug in ganz Bayern in 2008 5.743 Verfahren. In 2013 waren es nur mehr 3.073, so die Angaben von Zwangsversteigerungsportalen.
Niedrige Zinsen und wohl oftmals die Erkenntnis, bereits vor dem Eintreten einer finanziellen Notlage sich von der Immobilie zu trennen, entlastet die jeweiligen Gerichte. Banken und gute Immobilienmakler können vor der Versteigerung erfolgreich mit den jeweiligen Gläubigern verhandeln und einen freihändigen Verkauf der Immobilie realisieren. Damit lässt sich ein guter Verkaufspreis erzielen und die „Schmach der Versteigerung bleibt erspart“.

Wie finde ich nun meine Schnäppchen Immobilie in München?

Neben zahlreichen kostenpflichtigen Anbietern können Sie im Internet die jeweiligen Versteigerungstermine kostenlos auch online beim Zwangsversteigerungsportal der jeweiligen Amtsgerichte recherchieren. Hier finden Sie den link: www.zvg-portal.de

Warum funktionieren Versteigerungen?

Die Gier nach Schnäppchen und die schnelle Kaufentscheidung innerhalb der sogenannten Bieterstunde, die ja seit einiger Zeit nur mehr 30 Minuten dauert, führen oftmals zu einem gegenseitigen Hochschaukeln und Preis-Überbieten. Die teilnehmenden Interessenten haben zur Versteigerung einen entsprechenden Kapitalnachweis (Bankbürgschaft, Hinterlegung bei der Gerichtskasse oder bankbestätigter Scheck) vorzulegen.
Die Startpreise von im Regelfall 70 % des gerichtlichen Verkehrswertes werden in letzter Zeit bei Wohnungen und Häusern in gefragten Lagen so gut wie immer übertroffen. Oftmals werden sogar Höchstgebote deutlich über Verkehrswert erzielt. Der Höchstbietende wird – sofern von seitens der Gläubiger keine Zuschlagsverweigerung beantragt wird – noch im Termin der neue Eigentümer der Immobilie. Und darf sich dann z.B. über die neue Wohnung in Schwabing, Lehel oder Neuhausen freuen.

Darf der neue Eigentümer ab sofort Mietern kündigen?

Ja, er/sie darf alle Eigentümerrechte wie normale Mieterkündigung, Eigenbedarfskündigung oder das Sonderkündigungsrecht des Ersteigerers nach § 57a des Zwangsversteigerungsgesetzes ausüben.

Worauf muss ich bei Versteigerungen achten?

  • Lesen Sie das Gerichtsgutachten ausführlich durch
  • passen Sie bei Beginn der Versteigerung auf, welche Rechte, Grundschulden, Mietverträge evtl. bestehen bleiben
  • Stellen Sie Fragen, wenn Ihnen etwas unklar ist
  • Bieten Sie nur, wenn Sie die Immobilie wirklich kaufen wollen
  • Lassen Sie sich nur in einen Bieterrausch ein, wenn Sie das Geld auch wirklich haben oder finanzieren können (es gibt kein Rücktrittsrecht)
  • Nehmen Sie idealerweise einen Vertrauten und/oder Rechtsanwalt mit zur Versteigerung

Kann ich als privater Verkäufer einer Immobilie von diesem Wissen profitieren?

Ja, mittels privatem Bieterverfahren, organisiert und durchgeführt von einem Immobilienmakler, der damit Erfahrung hat und dies belegen kann. Psychologisch ist es der natürliche Wunsch jedes Menschen, günstig und damit unter Marktwert zu kaufen. Wenn Sie interessiert, welche Auswirkungen verschiede Verkaufspreise von Immobilien für einen schnellen und hohen Verkaufserlös beim normalen Immobilienverkauf haben, lesen Sie hier im Bericht über die Wahl der Preisstrategie beim Immobilienverkauf nach.

 

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Horst Wettig

Geschäftsführer bei Happy Immo GmbH
Als Inhaber der Happy Immo GmbH berichte ich hier im Blog von den neuesten Trends im Münchner Immobilienmarkt und gebe (Hintergrund-)Informationen zum Vermieten und Verkaufen von Immobilien.