Musterkaufvertrag Ablöse für eine gebrauchte Einbauküche, Elektrogerät oder Einbau-Möbel bei Wohnungsauszug und  Übernahme durch den neuen Mieter/Bewohner

Nicht jede Wohnung oder jedes Haus wird mit einer vom Vermieter eingebauten Küche vermietet. Sei es nun bei der Nachmietersuche oder bei Neuvermietung, oftmals steht der bisherige Mieter vor der Frage, wie die Einbaumöbel bzw. die Einbauküche am besten und zu einem vernünftigen Preis an den neuen Mieter verkauft werden kann.

Einen rechtlich unverbindlichen Vertragstext, also einen Entwurf für einen Kaufvertrag für die Ablöse von Einbauküche oder Möbel finden Sie hier:  Link zum Musterkaufvertrag für Einbauküche

Zusätzlich habe ich Ihnen hier die Antworten auf die häufigsten in meiner langjährigen Maklererfahrung  gestellten Fragen zu diesem Thema zusammengestellt:

Hat der Vormieter einen Anspruch, dass der Nachmieter bzw. neue Mieter die Einbauküche oder Möbel ablöst?

Nein, und dies auch losgelöst von der Frage, ob die Vermietung privat oder mit Immobilienmakler erfolgt. Die Übernahme der Möbel erfolgt freiwillig. Daher bietet sich auch eine realistische Preisvorstellung an.

Ist dann evtl. der Vermieter verpflichtet, Einbaumöbel oder Einbauküchen abzulösen ?

Nein, da die Mietsache (also Haus, Büro oder Wohnung) gemäß Mietvertrag im ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurück zu geben ist. Und alleine dadurch kann ein Vermieter den Ablösewünschen des Vormieters „einen Strich durch die Rechnung machen“.

Meist geschieht dies auch aus einem weiteren Grund nicht. Im Falle der Weitervermietung mit den Einbaumöbeln bzw. der Küche würde der Vermieter bei eventuellen Schäden an den Möbeln und insbesondere den Elektrogeräten wie Herd, Kühlschrank oder Spülmaschine haften. Konkret müsste bei einem Defekt dem neuen Mieter ein neues Gerät eingebauen.  Und das mögen und machen manche Vermieter nicht.

Helfen Immobilienmakler bei der Ablöseverhandlung bzw. Übergabe der Einbauküche ?

Im Regelfall ja. Gute Immobilienmakler unterstützen hier und nehmen die Ablösewünsche oftmals in die Mietannoncen mit auf.  Und geben dem Vormieter unter Umständen auch Tipps, wenn die Preisvorstellung unrealistisch erscheint.

Haben Mieter die Einbauküchen übernehmen bessere Chancen bei der Wohnungssuche?

Die Auswahl des Mieters erfolgt im Regelfall durch den Vermieter unter Berücksichtigung von Einkommen, Auftreten, Bonität und auch teilweise ist auch das AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz) zu beachten, damit hier keine Diskriminierung erfolgt.  Es kann aber durchaus sein, dass bei zwei nahezu gleich guten Mietinteressenten der Vermieter denjenigen Wohnungssuchenden nimmt, der die Einbaumöbel ablöst. Die Betonung liegt jedoch auf „kann“.

Tipps für Ihre erfolgreiche Wohnungssuche in München finden Sie hier: http://immobilien-schneller-verkaufen.de/wie-sie-ihre-chancen-auf-eine-mietwohnung-in-munchen-drastisch-erhohen/

Worauf ist bei Beendigung des Mietvertrages und für die Haus- oder Wohnungsrückgabe zu achten?

Dies lesen Sie hier: http://immobilien-schneller-verkaufen.de/beendigung-des-mietvertrag-ist-zu-beachten/

Und abschließend noch ein beliebtes Diskussionsthema, der Termin für die Rückzahlung der Mietkaution.

Dies können Sie hier nachlesen: http://immobilien-schneller-verkaufen.de/ruckzahlung-der-mietkaution-bei-mietvertragsende-wann-ist-diese-fallig/

Benötigen Sie Hilfe bei der Vermietung eines Hauses, Büros oder einer Wohnung in München, dem Landkreis München, Ebersberg oder Rosenheim. Die Happy Immo GmbH hilft Ihnen gerne.

 

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Horst Wettig

Geschäftsführer bei Happy Immo GmbH
Als Inhaber der Happy Immo GmbH berichte ich hier im Blog von den neuesten Trends im Münchner Immobilienmarkt und gebe (Hintergrund-)Informationen zum Vermieten und Verkaufen von Immobilien.