Fast 10 Millionen Hunde und 8,7 Millionen Katzen lebten im Jahr 2013 in deutschen Haushalten.

Steht ein Umzug ins gekaufte Eigenheim oder die neue Wohnung an, ist die Frage der Tierhaltung im Normalfall kein Thema mehr. Besitzer einer Eigentumswohnung hingegen haben es nicht so einfach. Bei „dauernd laut bellenden oder aggressiven Hunden“ kann es von der WEG durchaus einen Beschluss für ein Hundeverbot geben.

Tierliebhaber haben es bei der Anmietung eines Hauses oder einer Wohnung nicht immer leicht. Vorurteile oder berechtigte Interessen von Vermietern erschweren gerade in den Ballungszentren die Suche nach dem neuen Zuhause. Lediglich die Haltung von sog. Kleintieren ist erlaubt; hierzu zählen z.B. Hamster, Schildkröten usw.

Sind die Vorurteile von Vermietern gegenüber Hunden oder Katzen berechtigt?

Nicht jeder Mensch mag Tiere. Auch wenn dies Katzenfreunde oder Hundehalter oft nicht nachvollziehen können. Im meinem Makleralltag habe ich schön öfters gehört oder gefühlt, dass das geliebte Tier oftmals Partner- oder Kindersatz ist.

Waren Sie schon mal ein einer Immobilie, in der sich die tagsüber alleinlebende Katze mangels Kratzbaum an den Fenster- oder Türstöcken „ausgelebt hat“? Die Schäden können mehrere tausend Euro betragen. Ein nervöses, häufiges Bellen im Haus ist auch nicht jedermanns Sache, gerade, wenn der Hund seine Warnpflicht in den Nachtstunden zu ernst nimmt.

Selbst habe ich es schon mehrfach gesehen, dass Mieter ihre Hunde in den Garten der Wohnungsgemeinschaft „das Geschäft verrichten ließen“. Ob hier nun kleine Kinder spielen, oder die Bewohner sich in die Sonne legen, wer mag schon die „Überraschungen an den Schuhen oder Füssen im Sommer“?

Sie sehen, es gibt mehrere Ursachen für Vermieter, die Haustierhaltung zu beschränken oder Einzelfallabhängig zu machen. Wird ein Einfamilienhaus oder Reihenhaus vermietet, sind die Eigentümer oftmals großzügiger, wenn die Mieter mit „Kind und Kegel“ einziehen.

Darf ein Vermieter das Halten von Hund oder Katze verbieten?

Das Mietrecht wurde und wird in den letzten Jahren im Wesentlichen durch Gerichtsentscheidungen geprägt. Neben dem Dauerstreitthema Schönheitsreparaturen, Eigenbedarfskündigungen oder Mieterhöhungen gibt es seit über einem Jahr auch bei der Haustierhaltung eine neue, mieterfreundliche Gerichtsentscheidung des BGHs. Im Verfahren AZ: VIII ZR 168/12 wurde einem kranken Kind das Halten eines kleinen, nicht den hausfriedenstörenden Hundes erlaubt.

Ein Verbot einer Haustierhaltung ist seitdem wohl nicht mehr pauschal möglich und es ist eine Einzelfallabwägung vorzunehmen. So ist die Haltung eines Therapiehundes oder Blindenhundes wohl immer möglich und durch Vermieter trotz Verbot wohl kaum haltbar. Auch dürfte fast immer die temporäre Haustierhaltung möglich sein, wenn z.B. der Besitzer von Hund oder Katze im Krankenhaus oder Urlaub ist.

Allerdings kann einzelvertraglich ohne weiteres ein Haustierverbot vereinbart werden. Wenn Sie dies freiwillig im Mietvertrag vereinbart und unterschrieben haben, müssen sich daran halten. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit analog z.B. der Übernahme einer Einbauküche oder Möbel vom Vormieter.

So klappt die Wohnungssuchende mit Hund oder Katze

Seien Sie bei Ihrer Wohnungssuche von Anfang an ehrlich zum potentiellen Vermieter oder Immobilienmakler. Genauso wie Sie keine bösen Überraschungen wie Schimmel oder Schäden in der Wohnung oder dem Haus durch bewusstes Vorenthalten von Informationen von der Vermieterseite erleben wollen.

Viele Vermietungsannoncen enthalten bereits Informationen zu Haustiererlaubnis bzw. Verbot. Fragen Sie VOR der Besichtigung, ob ein Tier erlaubt ist. Dies erspart Ihnen Frust und unnötige Termine.

Meistens sind die Hausbesitzer durchaus von der Tierhaltung zu überzeugen, gerade wenn sie selbst Tiere besitzen. Mein Tipp ist, bringen Sie den Hund einfach zum Termin mit, lassen ihn im Auto und zeigen sie ihn bei Gefallen der Immobilie dem Immobilienmakler oder Vermieter. Ein Hinweis auf eine Haustierhaftpflichtversicherung kann hilfreich sein.

Geraten Sie allerdings an einen Vermieter, der gerade für teures Geld Tierschäden renovieren durfte, werden Sie die Traumwohnung in München nicht von diesem Besitzer mieten können.

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Horst Wettig

Geschäftsführer bei Happy Immo GmbH
Als Inhaber der Happy Immo GmbH berichte ich hier im Blog von den neuesten Trends im Münchner Immobilienmarkt und gebe (Hintergrund-)Informationen zum Vermieten und Verkaufen von Immobilien.